Entwicklung von Kooperationsmodellen

Die Verzahnung von ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung ist bereits seit Jahrzehnten politisch gewünscht und birgt ein enormes Potential für entsprechende Leistungserbringer. Obwohl ein positiver ökonomischer Effekt sowohl für den stationären- und ambulanten Versorgungsbereich als auch das gesamte Gesundheitssystem eindeutig nachgewiesen wurde, werden entsprechende Kooperationsmodelle bisher relativ zurückhaltend umgesetzt. Ein Grund hierfür sind unter anderem die juristischen Rahmenbedingungen, welche häufig nur schwer zu durchschauen sind.

 

In Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Rohpeter entwickeln wir alltagstaugliche Kooperationsmodelle zur ressourcenschonenden und gewinnerhöhenden Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Krankenhäusern, wobei ein besonderer Fokus auf operativen/invasiven Eingriffen liegt. Auch die entsprechende Abrechnung der Entgelte übernehmen wir gerne langfristig für Sie.